Neuigkeiten von Franz Rothenbacher Immobilien

11Januar

SPD will Immobilienkäufer entlasten

Die SPD möchte Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf senken. Der Entwurf des Beschlusspapiers für die kommende Klausurtagung sieht einige Erleichterungen für Immobilienkäufer vor. Zudem plant die SPD einen besseren Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs.

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04Januar

BGH-Urteil: Miete darf später gezahlt werden

War es bisher üblich, dass die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto sein muss, entschied der Bundesgerichtshof nun, dass es ausreicht, wenn Mieter die Miete am dritten Werktag überweisen.

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28Dezember

Wohnungsmarkt: Leerstand sinkt um drei Prozent

Der neue CBRE-Empirica-Leerstandsindex zeigt, dass Wohnraum in Deutschland immer knapper wird. Dieser Leerstandsindex beruht auf der Analyse von ca. 800.000 marktaktiven Wohneinheiten. Im Jahre 2015 standen laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) knapp 4,5 Prozent der Wohnungen leer.

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22Dezember

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

das Jahr 2016 neigt sich langsam dem Ende zu. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen und uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken.

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21Dezember

Jahresrückblick 2016

Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und in der Immobilienbranche ist viel passiert. Es wurden Gesetzentwürfe vorgelegt, Gerichtsurteile gefällt und neue Regelungen sind in Kraft getreten. In diesem Rückblick haben wir die wichtigsten News des Jahres 2016 für Sie zusammengefasst.

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14Dezember

Mietpreisbremse in Niedersachsen gilt seit 01.12.2016

Seit dem 1. Dezember 2016 gilt nun auch in Niedersachsen die Mietpreisbremse. Sie betrifft zwölf Kommunen sowie alle sieben ostfriesischen Inselgemeinden. Niedersachsen ist bereits das zwölfte Bundesland, das die Mietpreisbremse einführt.

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08Dezember

Zum 11. mal ausgezeichnet

Rothenbacher Immobilien wurde erneut vom internationalen Fachmagazin für Immobilien "Bellevue", zum "Best Property Agent 2017" ausgezeichnet. Dies ist bereits die elfte Auszeichnung in Folge für unser Haus. Alle geforderten Nominierungskriterien wie Seriösität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service wurden erfüllt. Elmar Rothenbacher - Inhaber von Rothenbacher Immobilien: "Wir sind stolz darauf, diese hohe Auszeichnung wieder bekommen zu haben. Es bestätigt unsere tägliche Arbeit und Bemühungen. Dennoch streben wir weiter, um immer das Beste für unsere Kunden zu bieten".

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07Dezember

Eigenheimzuschuss für Familien geplant

Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) möchte Familien in Regionen mit höheren Immobilienpreisen künftig beim Erwerb eines Eigenheims unterstützen. Die „Rheinische Post“ berichtet von einem internen Konzeptpapier des Ministeriums.

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30November

Brandgefahr in der Weihnachtszeit

Gerade jetzt in der winterlichen Zeit zünden wir häufiger Kerzen an, um uns die dunkle Jahreszeit zu verschönern. Damit sind besonders Adventskränze, Windlichter, Kerzenständer oder Weihnachtsbäume gemeint. Im Gegensatz zum restlichen Jahr steigt die Gefahr in dieser Zeit um bis zu 35 Prozent.

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30November

Unser neuer Mitarbeiter!

Seit heute haben wir einen neuen Mitarbeiter in Dienst gestellt. Um für unsere Kunden noch flexibler zu werden, setzen wir nun einen kleinen Mini-Cooper ein, welcher mit einer pfiffigen Werbung versehen ist. Das Fahrzeug stammt vom BMW-Autohaus Munding aus Biberach. Am 01.12.2016 erfolgte die Übergabe durch Andreas Köhler (Inhaber Fa. Munding) an Elmar und Patrick Rothenbacher.

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23November

Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer

Ab 2017 erhöht nun auch Thüringen die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Seitdem der Staat festgelegt hat, dass die Bundesländer den Steuersatz selbst bestimmen können, haben nahezu alle Bundesländer den ursprünglichen Steuersatz von 3,5 Prozent erhöht. Lediglich in Bayern und Sachsen gab es noch keine Erhöhungen.

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16November

Bauspardarlehen: Gebühren sind unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Bausparverträgen, die eine Gebühr für die Auszahlung des Bauspardarlehens vorsehen, unwirksam sind.

Hintergrund dieses Beschlusses ist die Klausel, die eine Bausparkasse in ihren Verträgen verwendete. Diese besagte, dass nach Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Kreditsumme fällig wird.

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